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09.10.2025; 20:27 Uhr
Kein Zugang zu Kohl-Akten
Entscheidung des BVerfG

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mit Beschluss vom 1. September 2025 die Verfassungsbeschwerde der Journalistin Gaby Weber im Streit um den Zugang zu Akten aus der Regierungszeit des ehemaligen Bundeskanzlers Helmut Kohl abgewiesen (1 BvR 1780/23). Hierüber berichtet Dr. Christoph J. Partsch auf LTO.

Die Journalistin machte geltend, durch vorherige verwaltungsgerichtliche Entscheidungen über den verweigerten Zugang zu den Akten in ihren Grundrechten verletzt worden zu sein. Ihrer Auffassung nach hätte das Bundeskanzleramt die Pflicht gehabt, die Akten wiederzubeschaffen, die Kohl entgegen den Vorgaben des Bundesarchivgesetzes nach seinem Ausscheiden aus dem Amt in seinen privaten Besitz gebracht hatte. Das BVerfG wies die Verfassungsbeschwerde ohne Begründung ab.

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