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07.11.2025; 19:03 Uhr
Veranstalter des Deutschen Fernsehpreises müssen Co-Regisseur von »Kaulitz & Kaulitz« mitnennen
Entscheidung des LG Köln

Das Landgericht (LG) Köln entschied mit Urteil vom 9. September 2025, dass der Co-Regisseur der Realityshow »Kaulitz & Kaulitz«, Pablo Ben Yakov, bei der Nominierung für den Deutschen Fernsehpreis namentlich hätte genannt werden müssen (14 O 294/25, Entscheidung in ZUM bzw. ZUM-RD folgt). Darüber berichtet unter anderem beck-aktuell.

Auf der Website des Deutschen Fernsehpreises war lediglich von einem »Regie-Duo« die Rede. Pablo Ben Yakov, der ebenfalls als Regisseur an der Sendung beteiligt war, wurde hingegen nicht erwähnt. Das Gericht entschied, dass die fehlende Namensnennung eine Verletzung seines Rechts auf Anerkennung der Urheberschaft gemäß § 13 Satz 1 UrhG darstelle.

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[IUM/fh]

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