Bundesregierung hält sich bei Urheberrechtsabgaben weiter bedeckt
Die Bundesregierung hält sich beim Thema Urheberrechtsabgaben weiter bedeckt. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (BT-Drs. 14/9782) auf eine kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion von Anfang Juli 2002 hervor (BT-Drs. 14/9614). Die freien Demokraten hatten in ihrer Anfrage darauf hingewiesen, dass die Bundesregierung bereits im Jahr 2000 im Zweiten Vergütungsbericht zur Entwicklung der urheberrechtlichen Vergütung gemäß §§ 54 ff. UrhG (BT-Drs. 14/3972) eine Anhebung der seit 1985 unveränderten Sätze angekündigt habe. Die Liberalen hatten beklagt, trotz dieser Pläne und entgegen mehrmaliger Ankündigungen von Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) seien diesen Worten in der laufenden Legislaturperiode bisher keine Taten gefolgt. Die Bundesregierung weist diesen Vorwurf in ihrer Antwort zurück. Man habe darauf gehofft, die Vergütungssituation der Urheber vor allem durch eine Erhöhung des Vergütungsaufkommens insgesamt verbessern zu können. Entscheidend dafür seien die Gespräche zwischen Verwertungsgesellschaften und den Herstellern digitaler Vervielfältigungsgeräte über Urheberrechtsabgaben gewesen, für deren erfolgreichen Abschluss sich die Bundesregierung eingesetzt habe. Zur Erhöhung des Vergütungsaufkommens sei außerdem auf Vorschlag der Bundesregierung im September 2000 die Leistungsuntergrenze für Vervielfältigungsgeräte nach Abschnitt II Nr. 1 der Anlage zu § 54 d Abs. 1 UrhG aufgehoben und und damit eine Empfehlung des Zweiten Vergütungsberichts umgesetzt worden. Die übrigen sich aus dem Bericht ergebenden Fragen sollten Gegenstand eines weiteren Gesetzentwurfs werden, der mit allen Beteiligten vorab "intensiv und ohne Zeitdruck" erörtert werden solle, meinte die Bundesregierung.
Die Verwertungsgesellschaften haben sich Ende Juli 2002 nach über einjährigen Verhandlungen mit den Geräteherstellern auf Urheberrechtsabgaben auf CD-Brenner geeinigt. Die Hersteller zahlen danach für jeden Brenner, der zum Einbau in oder Anschluss an einen PC bestimmt ist, an die Verwertungsgesellschaften einen Betrag von 7,50 Euro. Für Mitglieder bestimmter Branchenverbände wie dem Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) gilt ein Nachlass von 20 Prozent. Der Gesamtvertrag gilt rückwirkend ab dem 1.7.2001 und ist bis zum 31.12.2003 befristet. Falls sie nicht mit einer Frist von drei Monaten gekündigt wird, verlängert sich die Vereinbarung um jeweils ein Jahr. Nicht Gegenstand des Vertrages sind die Urheberrechtsabgaben, die auf Leerkassetten, Videobänder oder CD-Rohlinge erhoben werden. Die Verwertungsgesellschaften hatten ursprünglich eine Abgabe von zehn Euro pro Gerät gefordert. Obwohl Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) sich bemüht hatte, zwischen Geräteherstellern und Verwertungsgesellschaften zu vermitteln, waren die Verhandlungen mehrmals erfolglos abgebrochen worden. Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Verwertungsrechte (GEMA) hatte Herstellern und Importeuren von CD-Brennern noch Anfang April 2002 Klagen in Millionenhöhe angedroht. Dass die Geräte grundsätzlich nach dem Urheberrechtsgesetz abgabenpflichtig sind, hatte das Landgericht Stuttgart bereits im Juni 2001 im Rahmen eines Musterverfahrens bestätigt.
Dokumente:
- Antwort der Bundesregierung vom 12.7.2002 (BT-Drs. 14/9782)
- Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion v. 26.6.2002 (BT-Drs. 14/9614)
- Zweiter Vergütungsbericht zur Entwicklung der urheberrechtlichen Vergütung gemäß §§ 54 ff. UrhG v. 11.7.2000 (BT-Drs. 14/3972)
Institutionen:
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