AfD scheitert gegen Handelsblatt
Das Landgericht (LG) Berlin II hat mit seinem Urteil vom 18. November 2025 entschieden, dass das Handelsblatt den von Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) geäußerten Spionageverdacht gegenüber der AfD wiedergeben durfte (27 O 362/25 eV, Veröffentlichung in ZUM bzw. ZUM-RD folgt). Dies geht aus einer Pressemitteilung des Gerichts hervor.
Am 22. Oktober 2025 veröffentlichte das Handelsblatt den Artikel »Spionage im Auftrag des Kreml? SPD-Innenminister schlägt Alarm«. Darin wurde unter anderem Thüringens Innenminister zitiert, der in Bezug auf die AfD den Verdacht der Spionage für Russland äußerte. Die AfD zog daraufhin vor das LG und beantragte den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen das Handelsblatt. Sie rügte eine Verletzung ihres (Unternehmens-) Persönlichkeitsrechts und monierte insbesondere, dass die Grundsätze der Verdachtsberichterstattung nicht eingehalten worden seien.
Das Gericht lehnte den Antrag jedoch ab. Die Grundsätze der Verdachtsberichterstattung fänden hier keine Anwendung, denn es sei grundsätzlich nicht mit der Pressefreiheit zu vereinbaren, »Medien bei ihrer Berichterstattung über tatsächlich gefallene Äußerungen eines Politikers auf die Einhaltung der Anforderungen der Verdachtsberichterstattung zu verpflichten«. Nach Auffassung des Gerichts sei es aufgrund der fundamentalen Bedeutung der Presse vielmehr entscheidend, dass Medien über das politische Geschehen ungefiltert und vollständig berichten können.
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