mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
05.12.2025; 17:36 Uhr
Kein Werktitelschutz für »Miss Moneypenny«
Entscheidung des BGH

Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied mit Urteil vom 4. Demzember 2025, dass dem Namen der Filmfigur »Miss Moneypenny« kein Werktitelschutz zukommt (I ZR 219/24, Veröffentlichung in ZUM folgt). Dies geht aus einer Pressemitteilung des Gerichts hervor.

Beklagter in dem Verfahren ist ein Unternehmen, das unter den Namen der berühmten James-Bond-Filmfigur »Moneypenny« und »My Moneypenny« Sekretariatsdienstleistungen anbietet. Dies wollte die Inhaberin der Nutzungsrechte an der James-Bond-Filmreihe (mittlerweile Amazon) untersagen und erhob Klage. Aus Sicht der Klägerin sei »Miss Moneypenny« ein selbstständig schutzfähiges und damit titelfähiges Werk, sodass die Benutzung der Bezeichnungen »Moneypenny« und »My Moneypenny« das an der Bezeichnung für die Filmfigur bestehende Werktitelrecht verletze.

Dies sah der BGH anders. Nach Auffassung des Gerichts sind die geltend gemachten Ansprüche aus Werktitelschutz unbegründet, da die Filmfigur »Miss Moneypenny« kein bezeichnungsfähiges Werk sei und ihr Name deshalb keinen Werktitelschutz genieße. Für die Bezeichnungsfähigkeit müsse die fiktive Figur eine gewisse Selbstständigkeit und eigenständige Bekanntheit gegenüber dem Werk aufweisen, in dem sie verwendet wird. Dies sei bei »Miss Moneypenny« nicht der Fall.

Dokumente:

Institutionen:

[IUM/fh]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 7856:

https://www.urheberrecht.org/news/7856/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.