Badefotos der Fürstenfamilie Monacos unzulässig
Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main hat mit Urteil vom 10. Dezember 2025 entschieden, dass eine Tageszeitung die Badefotos der Fürstenfamilie von Monaco nicht veröffentlichen darf (16 U 148/24, Veröffentlichung in ZUM bzw. ZUM-RD folgt). Dies geht aus einer Pressemitteilung des Gerichts hervor.
Im August 2023 machte die Familie Urlaub, worüber die Zeitung in Wort und Bild berichtete. Gegenstand der Berichterstattung waren unter anderem der angebliche Zustand der Ehe des Fürstenpaars und die Wohnverhältnisse. Zudem wurde ein Foto veröffentlicht, auf dem die Kinder beim Baden zu sehen waren.
Das Gericht sah in der Wortberichterstattung einen rechtswidrigen Eingriff in die Privatsphäre des Fürstenpaars. Die Äußerungen dienten in erster Linie der Befriedigung der Neugierde bezüglich der privaten Angelegenheiten des Paares und befassten sich kaum mit etwaigen meinungsbildenden Aspekten. Auch die Veröffentlichung des Badefotos sei unzulässig. Es diene nicht der Bebilderung der Berichterstattung über ein Ereignis der Zeitgeschichte, so das Gericht. Kinder benötigten zudem einen besonderen Schutz.
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