Berufung gegen erstes »KI-Urteil« des LG Hamburg zurückgewiesen
Das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg hat mit Urteil vom 10. Dezember 2025 die Berufung eines Fotografen gegen das klageabweisende Urteil des Landgerichts Hamburg zurückgewiesen (5 U 104/24, Veröffentlichung in ZUM bzw. ZUM-RD folgt). Dies geht aus einer Pressemitteilung des Gerichts hervor.
In dem Fall wollte der Fotograf die Vervielfältigung seiner Aufnahme untersagen, die ein Verein für die Erstellung eines Datensatzes genutzt hatte, der für das Training generativer KI-Modelle verwendet werden kann (vgl. Meldung vom 1. Oktober 2024).
Die hiergegen gerichtete Berufung blieb nun ebenfalls erfolglos. Das OLG entschied, dass sich der Verein auf die Schrankenregelung für Text- und Data-Mining nach § 44b UrhG berufen könne. Ein wirksamer Nutzungsvorbehalt liege nicht vor, da der vorhandene Vorbehalt auf der Website der Bildagentur, deren Dienste der Fotograf zur Verwertung seiner Bilder nutzte, nicht die gesetzlich vorgesehene maschinenlesbare Form aufweise. Die Nutzung der Fotografie sei zudem auch deswegen gerechtfertigt, weil sie zu wissenschaftlichen Forschungszwecken erfolgte (§ 60d UrhG).
Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Der Senat hat die Revision zugelassen.
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