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12.02.2026; 15:06 Uhr
Sperrverfügungen gegen Pornografie-Plattformen rechtswidrig
Entscheidung des VG Neustadt an der Weinstraße

Mit Urteilen vom 13. Januar 2026 hat das Verwaltungsgericht (VG) Neustadt an der Weinstraße vier Klagen eines Access-Providers und einer Betreiberin von Pornografie-Plattformen gegen Sperrverfügungen der Medienanstalt Rheinland-Pfalz stattgegeben (5 K 475/24.NW, 5 K 476/24.NW, 5 K 1203/24.NW, 5 K 1204/04.NW). Dies geht aus einer Pressemitteilung des Gerichts hervor.

Hintergrund der Internetsperren war, dass die in Zypern ansässige Betreiberin der pornografischen Websites keine ausreichenden Altersverifikationssysteme bereitgestellt hatte. Die Medienanstalt ordnete daher im Jahr 2024 gegenüber verschiedenen Access-Providern an, die Websites in Deutschland zu sperren.

Das VG hat die Internetsperren nun aufgehoben. Es fehle an einer tauglichen Ermächtigungsgrundlage für die Sperrverfügungen. Die Regelungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) seien aufgrund des Anwendungsvorrangs des Unionsrechts unanwendbar. Seit dem Inkrafttreten des Digital Services Act (DSA) im Februar 2024 gebe es ein vollharmonisiertes Regelwerk zum Schutz Minderjähriger in der gesamten Union. Nationale Sondervorschriften dürften daher nach Auffassung des Gerichts nicht mehr angewendet werden.

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[IUM/fh]

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