Streit um Netflix' Synchronsprecher-Vertrag
Ein vom Verband Deutscher Sprecher*innen (VDS) in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten kommt zu dem Ergebnis, dass der Vertrag von Netflix mit deutschen Synchronsprecher*innen in wesentlichen Punkten unwirksam oder rechtswidrig ist. Dies berichtet unter anderem Golem.
Viele Sprecher*innen hatten sich geweigert, den Vertrag zu unterzeichnen, da dieser einen Passus enthält, in dem sie Rechte an ihren Stimmaufnahmen einräumen müssen, einschließlich der Nutzung für das Training von KI, der digitalen Bearbeitung und Nachbildung sowie der Erzeugung synthetischer Stimmen. Eine zusätzliche Vergütung bietet Netflix dafür nicht an.
Das Gutachten stellt fest, dass die Klausel zum KI-Training keine klare Nutzungsart definiert und somit urheberrechtlich unwirksam sei. Die Zustimmungsvorbehalte für Stimmklone und digitale Bearbeitung böten außerdem kaum Schutz, da eine Generalklausel die Vorbehalte aushöhle. Zudem genüge die vorgesehene Einwilligung in die Datenverarbeitung nicht den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Dokumente:
Permanenter Link zu dieser News Nr. 7883:
https://www.urheberrecht.org/news/7883/
Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.
Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.
Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!
Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.
