X muss Fake-Account von Böhmermann sperren
Das Landgericht (LG) Köln hat der Plattform X mit Beschluss vom 28. Januar 2026 die weitere Verbreitung eines Fake-Accounts von Jan Böhmermann untersagt (28 O 30/26). Darüber berichtet unter anderem LTO.
In dem konkreten Fall ging es um einen Account namens »Jan Böhmermann (Parody) ZDF Neo Royale«, der Ende Januar fast 30.000 Beiträge verzeichnete. Dabei handelte es sich regelmäßig um Beiträge aus dem rechten Spektrum, die allesamt in der Ich-Perspektive verfasst waren. Böhmermann meldete den Fake-Account mehrfach über die vorgesehenen Meldewege von X, jedoch ohne Erfolg. Daraufhin stellte er einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung.
Das LG gab dem Antrag statt. Das Gericht sah in dem Fake-Profil eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts sowie des Namensrechts von Böhmermann. Auch der Zusatz »Parody« im Profilnamen führte zu keiner anderen Wertung, da er weder eindeutig platziert gewesen sei noch den Vorgaben der Plattform zur Kennzeichnung von Parodie-Accounts entsprochen habe. Darüber hinaus fehlte es an einer erkennbaren satirischen Auseinandersetzung mit der Person oder dem Werk Böhmermanns.
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