Einbindung der ARD-Mediathek in Joyn war unzulässig
Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hat am 27. Februar 2026 entschieden, dass die Einbindung der ARD-Mediathek in Joyn unzulässig war (6 U 75/25, Veröffentlichung in ZUM bzw. ZUM-RD folgt). Damit wurde die Entscheidung der Vorinstanz bestätigt (vgl. Meldung vom 17. April 2025). Es berichtet unter anderem Golem.
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