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20.08.2002; 16:00 Uhr
Verband empfiehlt Providern Klage gegen Sperrungsverfügungen in NRW
Electronic Commerce Forum stellt Mitgliedern Musterklage zur Verfügung

Die nordrhein-westfälischen Zugangsanbieter, denen die Bezirksregierung Düsseldorf das Zugänglichmachen rechtsextremistischer Internetseiten aus den USA in Deutschland untersagt hat, sollen wegen dem Vorgehen der Behörde Klage zu den Verwaltungsgerichten erheben. Das rät das Electronic Commerce Forum (eco), ein Verband der deutschen Internetwirtschaft, den betroffenen Unternehmen. "Wir empfehlen allen betroffenen Providern dringend, den Rechtsweg weiter zu verfolgen", erklärte eco-Sprecher Oliver Sühme am 19.8.2002 in Köln. Sühme warnte, die Sperrungsverfügungen in Nordrhein-Westfalen seien erst der Anfang. In Zukunft seien auch in anderen Bundesländern entsprechende Entscheidungen zu erwarten. Dabei müsse damit gerechnet werden, dass die Behörden nicht nur gegen jegliche Art von jugendgefährdenden Inhalten, sondern auch gegen die Verletzung von Leistungsschutzrechten vorgehen werden. eco warnte, in diesem Fall würden "schwere Zeiten auf die Provider zukommen". Dem Fortgang des Verfahrens müsse besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden, weil darin "über die Ausgestaltung der künftigen Medienlandschaft" entschieden werde. Der Verband hat nach eigenen Angaben einen Rahmenvertrag mit einer Anwaltskanzlei geschlossen, die die betroffenen Zugangsanbieter vor Gericht unterstützen soll. Außerdem stellt der Verband seinen Mitgliedern kostenlos ein 80seitiges Gutachten zur Verfügung, dass die Rechtswidrigkeit der Sperrungsverfügungen belegen soll. Unterdessen überlegen nach Angaben des Verbands bereits die ersten Provider, ihren Sitz wegen des Rechtsstreits in andere Bundesländer zu verlegen.

Die Bezirksregierung Düsseldorf hatte im Februar 2002 knapp 80 Zugangsanbieter aus Nordrhein-Westfalen dazu verpflichtet, den Zugang zu zwei US-amerikanischen Internetangeboten mit rechtsextremistischem Inhalt zu sperren. Umgesetzt wurde die Blockade durch Änderungen an den Domain Name Servern (DNS) der Provider, die die Zuweisung von Domainnamen an die dazugehörigen IP-Adressen bewerkstelligen. Ein Teil der betroffenen Unternehmen legte gegen diese Anordnung Widerspruch ein. Sie beriefen sich darauf, die Bezirksregierung sei für die Sperrungsverfügungen gar nicht zuständig gewesen. Die von der Behörde geforderten Maßnahmen ermöglichten abgesehen davon nur die Sperrung einiger weniger Seiten und könnten außerdem leicht umgangen werden. Der Aufwand, den die betroffenen Unternehmen mit Einrichtung und Aufrechterhaltung der Sperren hätten, sei deshalb überflüssig. Die Zugangsanbieter beklagten außerdem, durch das Vorgehen würden nordrhein-westfälische Unternehmen gegenüber Anbietern in anderen Bundesländern benachteiligt. Dort würde nicht gegen Provider vorgegangen, die den Zugang zu rechtsextremistischen Internetseiten aus dem Ausland vermittelten. Unterstützung erhielten die Unternehmen vom Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM). Der Verband kritisierte, die Behörden setzten mit dem Vorgehen gegen die Zugangsanbieter an der falschen Stelle an. Ein wirksamer Schutz vor rechtswidrigen oder jugendgefährdenden Angeboten im Internet könne viel wirkungsvoller durch freiwillige Selbstkontrolle der Inhalteanbieter, internationale Zusammenarbeit und erhöhte Anstrengungen im familiären Umfeld für die Medienkompetenz von Kindern und Jugendlichen erreicht werden. Die Bezirksregierung hat im Juli 2002 trotzdem damit begonnen, die Widersprüche zurückzuweisen.

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