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20.08.2002; 17:52 Uhr
UEFA verzichtet auf Alleinvermarktung der Champions League
Kompromiss mit der Europäischen Kommission - Alle deutschen Spiele im Free-TV

Der Europäische Fußball-Bund (UEFA) wird die Senderechte für die Champions League in Zukunft nicht mehr allein vermarkten. Außerdem werden alle Spiele mit deutscher Beteiligung ab dem kommenden Jahr live im frei empfangbaren Fernsehen ("Free-TV") übertragen werden. Dass sind zwei wichtige Bestandteile eines Kompromisses, auf die sich die UEFA mit der Europäischen Kommission (Kommission) verständigt hat. Bisher hatte der Fußballverband alle Senderechte ausschließlich über sein Tochterunternehmen Team vergeben, die einzelnen Vereine waren an der Verwertung nicht beteiligt. Im deutschen Free-TV live ausgestrahlt wurde außerdem nur eine der Mittwochs stattfindenden Begegnungen. Wer auch die anderen Spiele der Champions League live am eigenen Fernseher mitverfolgen wollte, war auf den Bezahlfernseh-Sender Premiere World angewiesen. Der Kompromiss beendet ein Kartellverfahren, das die Kommission bereits Mitte 2001 gegen die UEFA eingeleitet hatte. Nach Auffassung der Brüsseler Wettbewerbshüter war die Alleinvermarktung der Senderechte für die Champions League unvereinbar mit europäischem Wettbewerbsrecht.

Den Fußballvereinen war von Anfang an klar gewesen, dass die Alleinvermarktung der Champions League durch die UEFA wettbewerbsrechtlich nicht unbedenklich war. Der Verband hatte seine Vermarktungsregeln deshalb schon im Jahr 1991 bei der Kommission angemeldet und eine Freistellung nach den EU-Wettbewerbsvorschriften beantragt. Dabei berief sich die UEFA vor allem darauf, durch die gemeinsame Vermarktung solle ein Teil der Verwertungserlöse auf geeigneter Ebene zusammengelegt werden, um die Solidarität zwischen allen Bereichen der sportlichen Betätigung und allen Sportarten zu stärken. Der Europäische Rat (Rat) begrüßte solche Umverteilungsverfahren in einer Erklärung anlässlich des Gipfels in Nizza im Dezember 2000 ausdrücklich und forderte, den "Besonderheiten des Sports" müsse auch im Wettbewerbsrecht Rechnung getragen werden. Die Kommission hatte demgegenüber darauf hingewiesen, die Alleinvermarktung führe zu einer Begünstigung großer Medienkonzerne, einer Verdrängung kleinerer Rundfunkveranstalter und damit einem Mangel an Wettbewerb auf dem europäischen Markt für TV-Rechte. Auch zur Wahrung der Solidarität unter den beteiligten Vereinen sei sie nicht zwingend erforderlich.

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[IUM/jz]

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