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29.08.2002; 16:42 Uhr
Pro Sieben hat wieder Ärger wegen Stefan Raabs "TV Total"
Klage vor dem AG Köln - Angeblich Verletzung von Persönlichkeitsrechten

Der Münchener Fernsehsender Pro Sieben hat wieder Ärger wegen einer Folge von "TV Total". Das Amtsgericht Köln (AG) bestätigte am 29.8.2002 gegenüber der Deutschen Presse-Agentur (dpa), dass der Schauspieler Burkhard Gaffron wegen einer Ende Februar 2002 ausgestrahlten Folge der von Stefan Raab moderierten Show Klage gegen die Produktionsfirmen Raab TV, Brainpool TV und den Sender Pro Sieben erhoben habe. Gaffron war in einem Filmbeitrag der Sendung gezeigt worden, wie er in der Kölner Innenstadt von einer Reporterin gefragt wurde: "Wie hätten Sie es denn gerne?" Der Schauspieler hatte darauf etwas unwillig entgegnet: "Ich hätte gern, dass Sie mich in Ruhe lassen." Nach Darstellung der dpa beruft sich Gaffron in seiner Klage darauf, er sei durch den Beitrag in einer für ihn "unvorteilhaften Art und Weise" dargestellt worden. Er befürchte deswegen eine starke Einbuße beruflicher Angebote. Von Pro Sieben und den beiden beteiligten Produktionsfirmen verlangt er deswegen Schadensersatz in Höhe von 2500 Euro.

Stefan Raabs "TV Total" war in der Vergangenheit bereits mehrmals wegen der angeblichen Verletzung von Persönlichkeitsrechten in den Schlagzeilen. Erst Anfang Juli 2002 untersagte es das Landgericht Essen (LG) der Produktionsfirma Brainpool TV, Nacktbilder einer Frankfurter Bankangestellten zu zeigen. Raab hatte die Niederlassungsleiterin in seiner Sendung beim Baden an einem FKK-Strand gezeigt. Bereits im Mai 2002 hatte das gleiche LG Raab vorläufig untersagt, den Namen eines siebzehnjährigen Mädchens im Zusammenhang mit ehrverletzenden und herabsetzenden Darstellungen zu verwenden. Raab hatte den auf Körperöffnungen beziehbaren Namen des Mädchens in zwei Sendung mehrfach ins Lächerliche gezogen und ihr empfohlen, den Künstlernahmen "Petra Pussy" anzunehmen. Außerdem hatte er darüber spekuliert, welche Aussichten die Siebzehnjährige mit ihrem Namen möglicherweise im Pornogeschäft habe. Anfang Juni 2002 musste Brainpool TV einer Kölner Lehrerin ein Schmerzensgeld von 2550 Euro zahlen. Raab hatte sie für eine Folge des sogenannten "Bimmel-Bingos" mitten aus der Nacht von einem Kamerateam aus dem Bett geklingelt und sie anschließend gefilmt, als sie schlaftrunken und im Schlafanzug öffnete.

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[IUM/jz]

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