Presserat lehnt Rüge gegen BILD wegen Bonusmeilen-Berichten ab
Der Deutsche Presserat hat ein Vorgehen gegen die "Bild-Zeitung" wegen der Berichte über die sogenannte "Bonusmeilen-Affäre" abgelehnt. Der Beschwerdeausschuss der Selbstkontrolleinrichtung der deutschen Printmedien kam in seiner Sitzung vom 10.9.2002 zu dem Schluss, eine einseitige Wahlkampfunterstützung durch eine "häppchenweise" Veröffentlichung von Politikernamen sei nicht feststellbar. Es hätten sich keine Belege dafür ergeben, dass die "Bild" gezielt nur bestimmte Namen genannt und andere bewusst zurückgehalten hätte. Dem Springer-Blatt sei auch kein Vorwurf daraus zu machen, dass er eine zugespielte Liste mit den Namen aller Beteiligter nicht sofort veröffentlich habe. Der Beschwerdeausschuss erklärte, die ungeprüfte Veröffentlichung von Listen sei nicht Aufgabe der Presse. Sie müsse vielmehr selbst recherchieren und die Ergebnisse dieser Recherche dann der Öffentlichkeit mitteilen. Im Fall gebe es keine Beweise dafür, dass das seitens der "Bild-Zeitung" nicht so geschehen sei.
Die "Bild-Zeitung" hatte Ende August 2002 darüber berichtet, dass eine Reihe von Bundestagsabgeordneten auf Dienstreisen erflogene "Bonusmeilen" der Lufthansa für private Flüge genutzt hatten. Die Berichte hatten zur Folge, dass der Berliner Wirtschaftssenator Gregor Gysi (PDS) und der innenpolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, Cem Özdemir, zurücktreten mussten. SPD-Generalsekretär Franz Müntefering hatte wegen der Veröffentlichung Strafanzeige gegen die "BILD" gestellt. Der SPD-Politiker warf der Zeitung das Ausspähen von Daten und Verstöße gegen den Datenschutz vor. Außerdem unterstellte er dem Blatt gezielten Wahlkampf für die Unionsparteien. Die "Bild"-Zeitung und Chefredakteure anderer großer deutscher Tageszeitungen hatten das Vorgehen Münteferings als Angriff auf die Pressefreiheit kritisiert. Die SPD zog ihre Strafanzeige später zurück. Weiter ermittelt wird gegen einen Mitarbeiter der Lufthansa der der "Bild" Angaben über die Nutzung von "Bonusmeilen" durch Bundestagsabgeordnete gemacht hatte.
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