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12.09.2002; 18:13 Uhr
Scheitert haushaltsbezogene Rundfunkgebühr am Datenschutz?
KEF warnt vor "hohen Unsicherheiten" - Bericht der "Süddeutsche Zeitung"

Die geplante Einführung einer haushaltsbezogenen Rundfunkgebühr könnte möglicherweise am Datenschutz scheitern. Davor warnt nach einem Bericht der "Süddeutschen Zeitung" (SZ) vom 12.9.2002 die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (KEF). Die Behörde befürchte "großen Ärger" mit den Datenschutzbeauftragten, wenn Einwohnermeldeämter und Wirtschaftskammern Haushalte und Betriebe an die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) von ARD und ZDF melden müssten. Nach Darstellung der "SZ" ist nach Auffassung der KEF auch unklar, ob sich die Reform der Rundfunkgebühren durch das Heranziehen bisheriger "Schwarzseher" und die Entlassung von Gebührenfahndern teilweise selbst finanzieren werde. Nach Inkrafttreten der Reform würden ARD und ZDF im ungünstigsten Fall im Gebührenzeitraum von 2004 bis 2007 "fast 490 Millionen Euro" fehlen, zitiert SZ-Autor Klaus Ott aus einer Stellungnahme der KEF für die Ministerpräsidenten der Länder. In diesem Fall sei eine "entsprechende Erhöhung der Gebühr" erforderlich, um die Einnahmeausfälle auszugleichen.

Die Ministerpräsidenten der Länder haben sich Ende Oktober 2001 grundsätzlich darauf verständigt, ab 2005 Rundfunkgebühren nicht wie bisher auf jedes Empfangsgerät, sondern einmal pro Haushalt oder Betrieb zu erheben. Gebührenpflichtig sollen nach der Vereinbarung erstmals auch internetfähige Computer werden, die bisher von der Gebührenpflicht befreit sind. Die Länder wollen dadurch dem Umstand Rechnung tragen, dass Radio- und Fernsehprogramme inzwischen über das Internet auch am heimischen PC empfangen werden können. Mit der näheren Ausgestaltung der Reform beauftragten die Länderchefs den rheinland-pfälzischen Ministerpräsidenten Kurt Beck (SPD), der als Vorsitzender der Rundfunkkommission der Länder deren Medienpolitik koordiniert. Unklar ist, wie sich das Gebührenaufkommen durch die Neuregelung ändern wird. Die Länder gehen davon aus, dass die Familien bei der Reform durch den Wegfall der Gebührenpflicht für Zweitgeräte um etwa 245 Millionen Euro entlastet würden. ARD und ZDF haben mehrmals gewarnt, bei Einführung einer haushaltsbezogenen Rundfunkgebühr seien Mindereinnahmen bis zu 440 Millionen Euro zu befürchten.

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