Süßwarenhersteller unterliegt im Streit um kinder.at
Der Süßwarenhersteller Ferrero ist im Streit mit einem österreichischen Unternehmen um die Internetadresse "kinder.at" vor Gericht endgültig unterlegen. Wie jetzt bekannt wurde, wies der Österreichische Oberste Gerichtshof (ÖOGH) bereits Mitte Juli 2002 einen Antrag von Ferrero auf außerordentliche Revision gegen ein Berufungsurteil des Oberlandesgerichts Wien (OLG) vom April 2002 zurück und beendete damit eine fast zweijährige gerichtliche Auseinandersetzung (Az. 4 Ob 156/02y). Der Süßwarenhersteller hatte im November 2000 das österreichische Internetunternehmen MediaClan wegen angeblicher Markenrechtsverletzungen verklagt. Ferrero berief sich darauf, der überwiegende Teil der Internet-Nutzer bringe die Domain "kinder.at" mit den eigenen Süßwaren in Verbindung, für die in Österreich die Marke "Kinder" eingetragen sei. Der Schokoladenhersteller musste allerdings schon in erster Instanz eine Niederlage einstecken. Das Handelsgericht Wien wies die Klage im Dezember 2001 ab. Der Auffassung der Handelsrichter schloss sich wenig später auch das OLG Wien an. Die Berufungsinstanz verwies darauf, eingetragen sei der Begriff "Kinder" als Bestandteil einer Wortbildmarke. Die Verwendung des Wortes "Kinder" allein könne deshalb Ruf und ansehen der Marke nicht schädigen. Als Bestandteil der Alltagssprache sei das Wort "Kinder" äußerst kennzeichnungsschwach und möglicherweise sogar schutzunfähig.
Dokumente:
- Entscheidung des ÖOGH v. 16.7.2002
- Entscheidung des OLG Wien v. 25.4.2002
- Entscheidung des Handelsgerichts Wien v. 12.10.2001
Institutionen:
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