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16.09.2002; 18:19 Uhr
Industrie gegen Rundfunkgebühren auf UMTS-Handys und PCs
"Schweres Hemmnis für Aufbau moderner Infrastruktur" - Für umfassende Reform der Medienordnung

Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten stoßen mit ihren Plänen, Rundfunkgebühren unter Umständen auch auf UMTS-Handys zu erheben, auf heftigen Widerstand der Wirtschaft. Der Bundesverband der Deutschen Industrie(BDI) warnte am 16.9.2002 in Berlin, eine Ausweitung der Gebührenpflicht auf die UMTS-Geräte wäre "ein schweres Hemmnis für den Aufbau einer modernen Mobilfunk-Infrastruktur in Deutschland". BDI-Sprecher Carsten Kreklau beklagte, die Mobilfunkunternehmen hätten bereits rund 50 Milliarden Euro für die UMTS-Lizenzen ausgegeben. Außerdem hätten sie gegenüber dem Bund die Verpflichtung übernehmen müssen, bis Ende 2003 mindestens 25 Prozent der Bevölkerung Zugang zu den neuen Netzen zu verschaffen. Wenn für jedes UMTS-Handy nun auch noch Rundfunkgebühren in Höhe von knapp 200 Euro jährlich fällig würden, würden die Planungsgrundlagen für die UMTS-Anbieter "weiter in Frage gestellt", meinte Kreklau. Der BDI nutzte die Gelegenheit, um auch noch einmal seine Ablehnung gegenüber einer Ausdehnung der Rundfunkgebühren auf internetfähige PCs deutlich zu machen. Nur, weil inzwischen auch die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten Internetdienste anböten, könnten nicht plötzlich alle internetfähigen Endgeräte mit Zwangsabgaben belegt werden. Die Diskussion zeige, dass die Konvergenz von Rundfunk, Telekommunikation und Internet dringend eine umfassendere Reform der Medienordnung erforderlich mache.

Die Ministerpräsidenten der Länder haben sich Ende Oktober 2001 grundsätzlich darauf verständigt, ab 2005 Rundfunkgebühren nicht wie bisher auf jedes Empfangsgerät, sondern einmal pro Haushalt oder Betrieb zu erheben, falls sich dort ein Rundfunkempfänger befindet. Gebührenpflichtig sollen nach der Vereinbarung erstmals auch internetfähige Computer werden, die bisher von der Gebührenpflicht befreit sind. Die Länder wollen dadurch dem Umstand Rechnung tragen, dass Radio- und Fernsehprogramme inzwischen über das Internet auch am heimischen PC empfangen werden können. Aus dem gleichen Grund wird auch darüber nachgedacht, Gebühren auch auf die grundsätzlich internetfähigen UMTS-Geräte zu erheben. Mit der näheren Ausgestaltung der Reform beauftragten die Länderchefs den rheinland-pfälzischen Ministerpräsidenten Kurt Beck (SPD), der als Vorsitzender der Rundfunkkommission der Länder deren Medienpolitik koordiniert. Unklar ist, wie sich das Gebührenaufkommen durch die Neuregelung ändern wird. ARD und ZDF haben mehrmals gewarnt, bei Einführung einer haushaltsbezogenen Rundfunkgebühr seien Mindereinnahmen bis zu 490 Millionen Euro zu befürchten. Auch nach Auffassung der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (KEF) ist unklar, ob sich die Reform der Rundfunkgebühren durch das Heranziehen bisheriger "Schwarzseher" und die Entlassung von Gebührenfahndern teilweise selbst finanzieren wird. Die KEF fürchtet außerdem politischen Widerstand, wenn Einwohnermeldeämter, Wirtschaftskammern und Kraftfahrtbundesamt Haushalte und Betriebe an die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) von ARD und ZDF melden müssen.

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