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17.09.2002; 17:48 Uhr
"Scheitern der Reform der Rundfunkgebühren nicht ausgeschlossen"
Schleswig-Holstein hält Verlängerung des Moratoriums über 2004 hinaus für möglich

Die von den Bundesländern geplante Reform der Rundfunkgebühren steht möglicherweise auf der Kippe. Der für Medien zuständige Referatsleiter der schleswig-holsteinischen Staatskanzlei, Matthias Knote, meinte am 17.9.2002 gegenüber der Nachrichtenagentur AP, er schließe nicht aus, dass die 2001 verabredeten Reformpläne bei der Ministerpräsidentenkonferenz Ende Oktober 2002 "sang- und klanglos" unter den Tisch fallen könnten. Es sei denkbar, dass das bis Ende 2004 vereinbarte Moratorium bei der Gebührenreform wegen ungeklärter Bedenken mit Blick auf drohende Einnahmeausfälle und datenschutzrechtliche Probleme weiter verlängert werde. Knote zeigte sich gegenüber AP aber zuversichtlich, dass auf der Konferenz ein neuer Staatsvertrag auf den Weg gebracht werden könne. Vorschläge würden von den Fachleuten der Landesregierungen bereits erarbeitet. Offen sei allerdings, ob es dabei statt der ursprünglich in Angriff genommenen "großen Lösung" möglicherweise bei einer "kleinen Lösung" bleibe, die die Gebührenpflicht zunächst nur für Privathaushalte, nicht dagegen auch für Unternehmen neu regele.

Die Ministerpräsidenten der Länder haben sich Ende Oktober 2001 grundsätzlich darauf verständigt, ab 2005 Rundfunkgebühren nicht wie bisher auf jedes Empfangsgerät, sondern einmal pro Haushalt oder Betrieb zu erheben, falls sich dort ein Rundfunkempfänger befindet. Gebührenpflichtig sollen nach der Vereinbarung erstmals auch internetfähige Computer werden, die bisher von der Gebührenpflicht befreit sind. Die Länder wollen dadurch dem Umstand Rechnung tragen, dass Radio- und Fernsehprogramme inzwischen über das Internet auch am heimischen PC empfangen werden können. Aus dem gleichen Grund wird auch darüber nachgedacht, Gebühren auch auf die grundsätzlich internetfähigen UMTS-Geräte zu erheben. Unklar ist, wie sich das Gebührenaufkommen durch die Neuregelung ändern wird. ARD und ZDF haben mehrmals gewarnt, bei Einführung einer haushaltsbezogenen Rundfunkgebühr seien Mindereinnahmen bis zu 490 Millionen Euro zu befürchten. Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (KEF) befürchtet außerdem politischen Widerstand, wenn Einwohnermeldeämter, Wirtschaftskammern und Kraftfahrtbundesamt Haushalte und Betriebe an die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) von ARD und ZDF melden müssen.

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