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17.09.2002; 18:23 Uhr
Musikindustrie stellt Logo zur Kennzeichnung kopiergeschützter CDs vor
Zeichen soll Verbrauchern Kaufentscheidung erleichtern - Verwendung nur freiwillig

Ein neues Logo soll es Verbrauchern in Zukunft leichter machen, kopiergeschützte Musik-CDs auf einen Blick zu erkennen. Die International Federation of the Phonographic Industry (IFPI) stellte am 17.9.2002 ein entsprechendes Symbol vor, das von Tonträgerherstellern und -händlern weltweit verwendet werden soll. Das Zeichen besteht aus einem schwarzen Kreis, in dessen rechter Hälfte ein auf einer Spitze stehendes, nach rechts gewendetes weißes Dreieck eingezeichnet ist. In dem weißen Dreieck befindet sich ein weiterer, kleinerer schwarzer Kreis, in dem sich wiederum ein auf der Spitze stehendes, nach rechts gewendetes weißes Dreieck befindet. Das Logo soll entweder auf dem der Musik-CD beiliegenden Heftchen abgedruckt oder als Aufkleber auf die CD-Hülle aufgeklebt werden. Die Verwendung ist freiwillig. Die IFPI nutzte die Gelegenheit, um den Einsatz kopiergeschützter CDs zu verteidigen. "Kopierschutz ist eine logische Antwort der Musikindustrie, um ihre Erzeugnisse vor massenhaftem Kopieren und digitaler Piraterie zu schützen", meinte der IFPI-Vorsitzende Jay Bermann bei Vorstellung des Logos. Er wies darauf hin, dass der Verband seinen Mitgliedern bereits seit längerem die Kennzeichnung kopiergeschützter Musik-CDs empfehle.

Die EU-Urheberrechtsrichtlinie, die noch in diesem Jahr in deutsches Recht umgesetzt werden muss, erklärt technische Schutzvorrichtungen der Urheber zur Verhinderung der Vervielfältigung geschützter Inhalte ausdrücklich für zulässig. Ob nach geltendem Recht ein Verkauf kopiergeschützter Tonträger ohne entsprechende Kennzeichnung zulässig ist, ist allerdings umstritten. Die Frage hat auch bereits deutsche Gerichte beschäftigt. Im Oktober 2001 hat ein Verbraucher aus Verärgerung über den Kopierschutz einer Musik-CD Strafanzeige gegen ein Unternehmen der Bertelsmann-Gruppe gestellt. Der enttäuschte Musikfan warf dem Unternehmen Betrug, Computerbetrug und Verstöße gegen das Urheberrecht vor. Grund der Anzeige waren vergebliche Versuche, eine im Laden gekaufte Musik-CD auf dem eigenen PC abzuspielen, zu kopieren und in das MP3-Format umzuwandeln. Ursache für diese Probleme war vermutlich der Einsatz eines Kopierschutzverfahrens, dass das Auslesen von Musik-CDs in den CD-ROM-Laufwerken von Computern verhindert. Der Mann beklagte sich, die Verpackung der CD habe keinen Hinweis auf diesen Kopierschutz enthalten. Er fühle sich deshalb getäuscht und in seinen Rechten als Verbraucher beschnitten. Mangels anderweitiger Hinweise dürfe er davon ausgehen, dass sich Musik-CDs auch auf Rechnern abspielen ließen, alles andere sei "völlig unüblich". Dass er erwarten könne, dass sich die CD kopieren lasse, bestätige auch das deutsche Urheberrecht, das ihm ausdrücklich die Anfertigung von Vervielfältigungen zu privaten Zwecken in gewissem Umfang gestatte. Aus ganz ähnlichen Gründen ist in den USA seit Juni 2002 auch eine Sammelklage gegen die fünf größten US-Plattenfirmen anhängig.

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