Europäische Regisseure beklagen Machtmissbrauch durch Kabelnetzbetreiber
Die Filmregisseure in der Europäischen Union (EU) haben den Kabelnetzbetreibern in einigen Mitgliedsstaaten einen Missbrauch ihrer beherrschenden Stellung und die Nichtbeachtung der Kabel- und Satellitenrichtlinie vorgeworfen. Die Fédération Européenne des Réalisateurs de l'Audiovisuel (FERA) beklagte am 16.9.2002, die belgischen Kabelgesellschaften würden Autoren, Produzenten und Fernsehveranstaltern seit 1971 ein gerechtes Entgelt vorenthalten. Daran hätten weder die "Coditel"-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom März 1980, noch die Kabel- und Satellitenrichtlinie der EU von 1993 oder die Bemühungen der europäischen Verwertungsgesellschaften etwas geändert. Den Rechteinhabern entständen durch diese Hinhaltetaktik ernsthafte wirtschaftliche Nachteile. Die FERA warnte, die Kabelnetzbetreiber seien nun sogar dabei, Beitrittsländer in Mittel- und Osteuropa dazu zu ermuntern, nicht die Gesamtheit des gemeinschaftsrechtlichen "aquis communitaire" im Bereich des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte zu übernehmen. Der Verband forderte die Europäische Kommission (Kommission) deshalb auf, bei den laufenden Beitrittsverhandlungen besonders wachsam zu sein und sich allen Bemühungen, den "aquis communitaire" aufzuweichen, zu verschließen.
Dokumente:
- Pressemitteilung der FERA v. 16.9.2002
- Richtlinie 93/83/EWG des Rates v. 27.9.1993 zur Koordinierung bestimmter urheber- und leistungsschutzrechtlicher Vorschriften betreffend Satellitenrundfunk und Kabelweiterverbreitung (Kabel- und Satellitenrichtlinie)
Institutionen:
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