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25.09.2002; 16:10 Uhr
Produktionstöchter der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten unter der Lupe
Private Filmproduzenten wollen rechtliche Grenzen für Tätigkeit klären

Die privaten Film- und Fernsehproduzenten in Deutschland wollen die Produktionsgesellschaften der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten verstärkt unter die Lupe nehmen. Geklärt werden soll vor allem, welche Grenzen deutsches und europäisches Recht der Tätigkeit der Tochterunternehmen von ARD und ZDF setzen, teilte die Interessengemeinschaft Filmproduktion film20 (film20) am 25.9.2002 mit. Das gelte auch für die Frage, in welchem Umfang die Rundfunkanstalten nach der EU-Transparenzrichtlinie ihre Beziehungen zu ihren privatrechtlich organisierten Produktionstöchtern offenlegen müssten. Hintergrund sind Befürchtungen, der öffentlich-rechtliche Rundfunk könnte durch Ausnutzung verdeckter Wettbewerbsvorteile seiner Tochterunternehmen die wirtschaftlichen Grundlagen der privaten Filmhersteller gefährden. film20 verwies in diesem Zusammenhang auf die 2001 und 2002 vorgenommene Neuordnung der Beteiligungen der ARD an der Bavaria Film, die innerhalb des Verbandes zu einer intensiven Diskussion über Bedeutung, Rechtfertigung und Grenzen der produktionswirtschaftlichen Betätigung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten geführt habe. Bei ARD und ZDF scheint der Verband mit seinen Plänen auf wenig Gegenliebe zu stoße. Ihre Tochterunternehmen Bavaria Film und Studio Hamburg, die bisher Mitglied von film20 waren, sind vor kurzem aus dem Verband ausgetreten.

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