Gesetz zur Buchpreisbindung in Kraft getreten
Das Gesetz zur Regelung der Preisbindung bei Verlagserzeugnissen (Preisbindungsgesetz) ist mit Wirkung zum 1.10.2002 in Kraft getreten. Der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) nahm das zum Anlass, auf wichtige Klarstellungen hinzuweisen, die das neue Gesetz mit sich bringe. Zum einen bestätige die Neufassung des § 15 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), dass auch kombinierte Produkte, also beispielsweise eine Zeitschrift mit beigelegter CD-ROM, preisbindungsfähig seien. Die von einigen Gerichten erhobene Forderung, die Beigabe müsse das Verlagserzeugnis "redaktionell ergänzen", sei damit hinfällig. Außerdem machte der VDZ darauf aufmerksam, dass auch digitalisierte und über Datennetze übermittelte Zeitungen, Zeitschriften und Einzelartikel der Preisbindungsbefugnis unterlägen. Nach der gesetzlichen Neuregelung sei die Preisbindung auch bei allen Erzeugnissen zulässig, die Zeitungen oder Zeitschriften reproduzierten oder substituierten und als überwiegend verlagstypisch anzusehen seien. Der Verband begrüßte das Preisbindungsgesetz noch einmal als "richtungsweisende Entscheidung des Gesetzgebers". Das neue Preisbindungsrecht sei ein wichtiger Beitrag zur dauerhaften Sicherung der Preisbindung in Deutschland und Europa.
Dokumente:
- Pressemitteilung des VDZ v. 1.10.2002
- Gesetz zur Regelung der Preisbindung bei Verlagserzeugnissen v. 2.9.2002 (BGBl. I 2002 S. 3448)
- Berichtigung des Gesetzes zur Regelung der Preisbindung bei Verlagserzeugnissen v. 13.9.2002 (BGBl. I 2002 S. 3670)
Institutionen:
Permanenter Link zu dieser News Nr. 858:
https://www.urheberrecht.org/news/858/
Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.
Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.
Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!
Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.