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08.11.2002; 17:36 Uhr
Kommt Kennzeichnungspflicht für kopiergeschützte Musik-CDs?
Musikindustrie gesteht Klärungsbedarf ein

Die deutsche Musikindustrie wird möglicherweise schon bald gesetzlich verpflichtet, kopiergeschützte Musik-CDs für Verbraucher zu kennzeichnen. In der Frage bestehe noch "Klärungsbedarf", gestand der Vorsitzende des Bundesverbands der Phonographischen Industrie Deutschlands (Bundesverband Phono), Gerd Gebhardt, am 8.11.2002 in Hamburg. Eine freiwillige Kennzeichnung kopiergeschützter Musik-CDs sei auf Grundlage entsprechender Verbandsempfehlungen bereits "gängige Praxis". Eine gesetzliche Kennzeichnungspflicht sei deshalb eigentlich überflüssig, meinte Gebhardt. Sie schade aber auch nicht, sofern ihr Umfang für die Tonträgerhersteller zumutbar sei. Die Verbraucher hätten kopiergeschützte Musik-CDs ohnehin schon "längst akzeptiert". Zufrieden äußerte sich Gebhardt auch über ein Gespräch mit dem parlamentarischen Staatssekretär im Bundesverbraucherschutzministerium, dem grünen Bundestagsabgeordneten Matthias Berninger. Berninger habe nicht bestritten, dass kein Anspruch auf die Möglichkeit zum Kopieren einer Musik-CD bestehe. In politischen Kreisen habe sich offenbar die Forderung der Musikindustrie durchgesetzt, dass das Schützbare geschützt, und das nicht Schützbare vergütet werden müsse, meinte Gebhardt.

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