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14.11.2002; 17:11 Uhr
"Schwule Sau" kostet Stefan Raabs Produktionsfirma 5000 Euro
Entscheidung des LG Köln nach Berufungsrücknahme rechtskräftig

Stefan Raabs Produktionsfirma Brainpool TV muss für eine Folge der Sendung "TV Total" einem Schauspieler 5000 Euro Schadensersatz zahlen. Wie das Oberlandesgericht Köln (OLG) am 13.11.2002 mitteilte, ist eine entsprechende Entscheidung des Landgerichts Köln (LG) vom 5.6.20002 (Az. 28 O 12/02) nach Berufungsrücknahme rechtskräftig (Az. 15 U 127/02). Das vom Sender Pro Sieben ausgestrahlte "TV Total" hatte den Schauspieler in einer Sendung im Oktober 2001 im Rahmen eines "Deutschen Fernsehpreises" für eine Fernsehrolle als Homosexueller als "besten Darsteller aller Zeiten" ausgezeichnet. Dabei wurde ein aus dem Zusammenhang gerissener Ausschnitt der "ausgezeichneten" Sendung gezeigt, in dem sich der Schauspieler mit den Worten vorstellte: "Ich bin der ... und wir schütteln euch kräftig durch". Anschließend wurden mehrere Prominente eingeblendet, die das mit Aussagen wie "schwul" beziehungsweise "schwule Sau" kommentierten. Die Szene wurde in mehreren späteren Sendungen von "TV Total" als "running gag" wiederholt. Außerdem wurden in einem zur Sendung gehörigen Internetangebot entsprechende Kommentare veröffentlicht. Die Richter des OLG Köln hatten in der mündlichen Verhandlung vom 12.11.2002 durchblicken lassen, dass sie die Entscheidung des LG zu Gunsten des "unstreitig heterosexuellen" Klägers für richtig hielten.

Stefan Raabs "TV Total" ist in der Vergangenheit bereits mehrmals wegen der angeblichen Verletzung von Persönlichkeitsrechten in die Schlagzeilen geraten. Ende August 2002 verklagte ein Schauspieler die Produktionsfirma, nachdem im Fernsehen gezeigt wurde, wie er in einer Fußgängerzone ungehalten auf eine anzügliche Frage einer Fernsehreporterin antwortete. Der Schauspieler befürchtete durch die "unvorteilhafte" Darstellung eine starke Einbuße beruflicher Angebote und verlangte deshalb 2500 Euro Schadensersatz. Anfang Juli 2002 untersagte das Landgericht Essen (LG) Brainpool TV, Nacktbilder einer Frankfurter Bankangestellten zu zeigen. Raab hatte die Niederlassungsleiterin in seiner Sendung beim Baden an einem FKK-Strand gezeigt. Bereits im Mai 2002 hatte das gleiche LG Raab vorläufig untersagt, den Namen eines siebzehnjährigen Mädchens im Zusammenhang mit ehrverletzenden und herabsetzenden Darstellungen zu verwenden. Raab hatte den auf Körperöffnungen beziehbaren Namen des Mädchens in zwei Sendung mehrfach ins Lächerliche gezogen und ihr empfohlen, den Künstlernahmen "Petra Pussy" anzunehmen. Außerdem hatte er darüber spekuliert, welche Aussichten die Siebzehnjährige mit ihrem Namen möglicherweise im Pornogeschäft habe. Anfang Juni 2002 musste Brainpool TV einer Kölner Lehrerin ein Schmerzensgeld von 2550 Euro zahlen. Raab hatte sie für eine Folge des sogenannten "Bimmel-Bingos" mitten aus der Nacht von einem Kamerateam aus dem Bett geklingelt und sie anschließend gefilmt, als sie schlaftrunken und im Schlafanzug öffnete.

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