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21.11.2002; 17:34 Uhr
Bundeskartellamt untersagt vorläufig Einstieg von Holtzbrinck bei Berliner Zeitung
Verlag muss nun nach neuem Käufer für Blatt suchen

Das Bundeskartellamt hat den geplanten Einstieg des Holtzbrinck-Verlages bei der "Berliner Zeitung" (BZ) vorläufig untersagt. Den Eingang einer entsprechenden Abmahnung bestätigte eine Verlagssprecherin am 21.11.2002 gegenüber der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Die Behörde will die Entscheidung am 22.11.2002 in einer Pressekonferenz begründen. Grund für die Vorbehalte des Bundeskartellamts ist vermutlich die Tatsache, dass Holtzbrinck mit dem "Tagesspiegel" schon eine andere große Berliner Tageszeitung besitzt. Die "BZ" wollte der Stuttgarter Verlag mit Wirkung zum 1.7.2002 vom bisherigen Eigentümer, dem Hamburger Gruner+Jahr Verlag, übernehmen. Nach dem geschlossenen Vertrag ist es nach dem Einspruch des Bundeskartellamts Sache von Holtzbrinck, einen anderen Käufer für die Zeitung zu finden. Gruner+Jahr äußerte sich trotz der Abmahnung zuversichtlich, dass die Wettbewerbshüter einem Verkauf des Blattes letztlich zustimmen würden. Gerüchten zu Folge hat möglicherweise der Verlag der "Stuttgarter Zeitung" (SZ) Interesse an einem Einstieg bei der "BZ".

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