Bundeskartellamt bestätigt Abmahnung von Holtzbrinck wegen Einstiegs bei Berliner Verlag
Das Bundeskartellamt hat Meldungen bestätigt, dass es den Einstieg des Holtzbrinck-Verlages beim Berliner Verlag vorläufig untersagt habe. Die Behörde teilt am 22.11.2002 mit, bei einer Übernahme unter anderem der "Berliner Zeitung", des "Berliner Kuriers" und der Stadtillustrierten "Tip" durch Holtzbrinck sei eine beherrschende Stellung des Verlages auf dem Markt für regionale Abonnement-Tageszeitungen und dem Markt für Stadtillustrierte zu befürchten. Zusammen mit dem "Tagesspiegel" und der Stadtillustrierten "Zitty" hätte der Stuttgarter Verlag in Berlin in diesen beiden Bereichen einen Anteil von über 60 Prozent erlangt. Das wäre fast doppelt so hoch gelegen wie der Anteil des Axel-Springer-Verlags als nachfolgendem Wettbewerber. Kartellamtspräsident Ulf Böge betonte, dass die Abmahnung noch keine endgültige Entscheidung sei. Die beiden betroffenen Unternehmen, neben Holtzbrinck der Hamburger Gruner+Jahr Verlag als bisheriger Eigentümer des Berliner Verlags, hätten noch Gelegenheit zur Stellungnahme. Eine endgültiger Beschluss wird nicht vor dem 4.12.2002 erwartet.
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