Verbraucherschutzministerium gegen Einschränkungen bei Privatkopie
Das Bundesverbraucherschutzministerium hat sich im Zusammenhang mit der geplanten Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie in ungewohnt klarer Form gegen Einschränkungen des Rechts zur Privatkopie ausgesprochen. Staatssekretär Matthias Berninger (GRÜNE) erklärte am 25.4.2002 in einem Gespräch mit Telepolis, das Recht zur Privatkopie müsse auf jeden Fall erhalten bleiben und dürfe auch nicht durch das Verbot der Umgehung von technischer Schutzmaßnahmen "ausgehebelt" werden. Berninger warnte, entsprechende Regelungen würden Bürgerrechte weitreichend beeinträchtigen und wären eine "völlig einseitige Parteinahme" für die Verwertungswirtschaft. Der Musikindustrie warf der Staatssekretär vor, sie versuche in der aktuellen Debatte, altbekannte Gewohnheiten der Verbraucher zu kriminalisieren. Die Verbraucherverbände forderte der Grünen-Politiker auf, in Zukunft mehr Druck auf Gerätehersteller und Verwertungswirtschaft auszuüben, um die Rechte der Verbraucher wirksam vertreten zu können. Berninger sprach sich außerdem für eine klare Kennzeichnung kopiergeschützer CDs aus. Nur so könne der Verbraucher seine Macht an der Ladentheke ausüben. Mit Blick auf die Entwicklung in Großbritannien meinte das Kabinettsmitglied, auch in Deutschland könne ein Boykott die Musikindustrie "zur Einsicht bringen".
Dokumente:
- Interview von Telepolis mit Matthias Berninger vom 25.4.2002
- Referentenentwurf für ein Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft v. 18.3.2002
- EU-Richtlinie zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft (EU-Urheberrechtsrichtlinie), 2001/29/EG, konsolidierte Fassung
Institutionen:
Permanenter Link zu dieser News Nr. 652:
https://www.urheberrecht.org/news/652/
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