mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
25.01.2011; 12:37 Uhr
Medienanstalten legen Thesenpapier zur Netzneutralität vor
Grundsatz: Keine inhaltliche Priorisierung in offenen Netzen

Vergangene Woche hat die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten (ZAK) ein Thesenpapier zur Netzneutralität vorgelegt. Die ZAK differenziert darin grundsätzlich zwischen offenen und geschlossenen Bereichen. Während das herkömmliche Rundfunkangebot über geschlossene Plattformen angeboten werde, seien offene Netze davon gekennzeichnet, dass es keine Vorauswahl durch Plattformbetreiber gibt. Danach könne ein Netz nur dann als offen definiert werden, »wenn es eine unmittelbare Beziehung zwischen dem Anbieter von Medieninhalten (und Diensten) und dem Nutzer gibt, ohne dass der Netzbetreiber oder seine Plattform die Bedingungen beeinflusst, zu denen ein bestimmter Inhalt zum Nutzer kommt«.

Die ZAK spricht sich gegen eine inhaltliche Priorisierung von Angeboten in offenen Netzen aus. Danach sollen Anbieter vom Netzbetreiber nicht mit unterschiedlichen Kosten für den Transport ihrer Inhalte, je nach benötigter Datenmenge, bezahlen müssen. Die Kosten der Refinanzierung des Netzausbaus könnten dagegen vom Netzbetreiber an den Nutzer weitergegeben werden. Inhaltliche Kontrollen durch Netzbetreiber seien nur auf gesetzlicher Grundlage zulässig, wie die ZAK unter Hinweis auf die entsprechende These des »Fünften Nationalen IT-Gipfels« vom Dezember 2010 hervorhebt. Eine Regulierung des offenen Bereiches sei vorerst jedoch nicht wünschenswert. Erst wenn Ansätze einer inhaltebezogenen Priorisierung in den Geschäftspraktiken der Netzbetreiber erkennbar werden, bestehe Handlungsbedarf. Die Versorgung von ländlichen Gegenden mit Internet unter Verwendung von durch die Digitalisierung des Rundfunks freigewordenen Frequenzen (der »digitalen Dividende«), sei eine Basisversorgung, bei der die Netzneutralität umfassend zu sichern sei.

Die US-amerikanische Telekommunikationsaufsicht FCC hat Ende 2010 erstmals Regeln zur Netzneutralität aufgestellt (vgl. Meldung vom 23. Dezember 2010). Deren Grundsätze sind: Transparenzgebot, Sperrungsverbot und Diskriminierungsverbot. Die Frage, ob bezahlte Priorisierung mit den Grundsätzen der Netzneutralität vereinbar ist, verneint die FCC ebenfalls im Grundsatz. Denn »Paid Priorisation« bedeute eine Abkehr von der Offenheit des Netzes.

Dokumente:

Institutionen:

[IUM/eg]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 4169:

https://www.urheberrecht.org/news/4169/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.