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06.05.2009; 21:13 Uhr
EU-Parlament lehnt Telekommunikationspaket wegen Mängeln im Grundrechtsschutz ab
Vermittlungsausschuss muss eine weitere Kompromisslösung erarbeiten

In seiner Sitzung am 6. Mai 2009 hat das Europäische Parlament das Reformpaket für den Telekommunikationsbereich abgelehnt. Zwar stimmten die Parlamentarier den Zielen des Programmes, wie beispielsweise der Verbesserung des Zugangs zu Telekommunikationsdiensten und des Verbraucherschutzes, weitestgehend zu. Allerdings dürften Grundrechte und Freiheiten der Endnutzer nicht ohne vorherige Entscheidung der Justizbehörden eingeschränkt werden, wie aus mehreren identischen Änderungsanträgen der verschiedenen Fraktionen hervorgeht. Die Anträge erzielten eine Mehrheit von 407 zu 57 Stimmen, 171 Abgeordnete enthielten sich.

Dem Paket lag bereits ein von Parlamentsvertretern und der tschechischen Ratspräsidentschaft aufgehandelter Kompromiss zugrunde. Nach der Ablehnung durch das Parlament ist nun der Vermittlungsausschuss gefordert, eine Einigung zu erzielen. Dabei ist das Votum der Mehrheit der Abgeordneten zu berücksichtigen, dass Grundrechte und Freiheiten der Endnutzer »keinesfalls ohne vorherige Entscheidung der Justizbehörden eingeschränkt werden dürfen, es sei denn, die öffentliche Sicherheit ist bedroht; in diesem Fall kann die Entscheidung der Justizbehörden im Nachhinein erfolgen«. Ursprünglich war für Maßnahmen lediglich die Berücksichtigung von Grundrechten und Freiheiten vorgesehen. Einigkeit zwischen den Organen der Europäischen Union herrscht hingegen in den Regelungsbereichen des Telekommunikationspakets zur Marktregulierung, der Frequenzvergabe und des Netzzugangs.

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