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21.07.2009; 18:02 Uhr
Freigabestopp der finanziellen Mittel zum DAB-Ausbau gefährdet Zeitplan des Sächsischen Privatrundfunkgesetzes
Ausbau von Digitalradio wird sich nach Entscheidung der KEF verzögern

Nachdem die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) die Freigabe der finanziellen Mittel in Höhe von rund 42 Mio. EUR, die für Investitionen von ARD und Deutschlandradio im Rahmen des Ausbaus des digitalen Hörfunks nach dem Standard Digital Audio Broadcasting (DAB) vorgesehen waren, mit ihrem Beschluss vom 15. Juli 2009 gestoppt hat, scheint die Erfüllung des Umstellungszeitplans für Digitalradio in Sachsen gefährdet. Ab dem 1. Januar 2010 soll dort als erstes Bundesland nach dem Sächsischen Privatrundfunkgesetz die Ausstrahlung privater Hörfunkprogramme ausschließlich digital erfolgen. Der zuständige Staatsminister Johannes Beermann erklärte gegenüber der »Sächsischen Zeitung«, es fehle nun möglicherweise Geld für die Umstellung, die ohnehin durch Streitigkeiten zwischen öffentlich-rechtlichen Sender und privaten Anbietern um Kostentragung und Technikstrukturen erschwert werde. Gleichzeitig appellierte Beermann an die Landesrundfunkanstalten, die Digitalisierung des Hörfunks trotz des Beschlusses der KEF voranzutreiben.

Die KEF hatte die Fortführung der Finanzierung abgelehnt, weil wesentliche Teile der im April 2008 gemeinsam mit den Landesrundfunkanstalten erarbeiteten Kriterien nicht erfüllt worden seien und die Wirtschaftlichkeit des DAB-Projekt somit bislang nicht nachgewiesen sei. Staatsminister Beermann forderte in diesem Zusammenhang auch die KEF auf, die politische Entscheidung der Länder für eine Digitalisierung des Hörfunks nicht zu blockieren und finanzielle Mittel bereit zu stellen.

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