Dritte Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes tritt am 11. Juni 2010 in Kraft
Am 11. Juni 2010 tritt die dritte Novelle des BDSG (BDSG III) in Kraft (zur zweiten Stufe s. auch Meldung vom 1. April 2010), mit der die EU-Verbraucherkredit-Richtlinie umgesetzt wurde. Die Neuerungen bringen eine Gleichstellung von ausländischen mit inländischen Darlehensgebern beim Zugang zu Auskunfteien und einen Anspruch von Verbrauchern auf Dateneinsicht im Falle einer Kreditablehnung.
Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder hat inzwischen das Eckpunktepapier »Ein modernes Datenschutzrecht für das 21. Jahrhundert« herausgegeben. Darin betonen die Datenschutzbeauftragten die Notwendigkeit einer echten Einwilligung (»opt-in-Klausel«) für alle Grundeinstellungen von Internetdiensten und sprechen sich für die Einführung eines Mediennutzungsgeheimnisses, welches die unbeobachtete Inanspruchnahme elektronischer Dienste garantieren soll, aus. Für einen effektiven Vollzug sei dabei ein internationaler rechtlicher Rahmen unerlässlich.
Die angekündigte Reform des Arbeitnehmerdatenschutzes ist ebenfalls in Arbeit. Mittlerweile existiert ein Referentenentwurf des Beschäftigtendatenschutzgesetzes aus dem Bundesinnenministerium, der vom Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit veröffentlicht wurde. Danach sind etwa heimliche Videoüberwachungen am Arbeitsplatz nur im Falle des konkreten Verdachts einer Straftat oder einer schwerwiegenden Vertragsverletzung zulässig. Das Nutzungsverhalten von Telefon und Internet des Arbeitnehmers darf nur stichprobenhaft und nur zur Gewährleistung des ordnungsgemäßen Betriebs durch den Arbeitgeber kontrolliert werden.
Dokumente:
- Zusammenfassung der dritten BDSG-Novelle bei Telemedicus, 9. Juni 2010
- Eckpunktepapier der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder vom 18. März 2010 (pdf)
- Referentenentwurf eines Gesetzes zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes vom 28. Mai 2010 (pdf)
- Einschätzung zum Beschäftigtendatenschutz vom Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit
Institutionen:
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