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28.06.2013; 10:06 Uhr
Autocomplete Funktion: TV-Wartezimmer erwirkt EV gegen Google
»Rückendeckung durch neues BGH-Urteil«

Die Freisinger TV-Wartezimmer GmbH & Co.KG hat eine einstweilige Verfügung gegen den Internet-Riesen Google erwirkt. Das LG München I gab dem Antrag von TV-Wartezimmer am 17. Juni 2013 statt. Die Antragsstellerin wehrte sich dagegen, dass bei der Eingabe des Firmennamens automatisch durch die Autocomplete-Funktion der ergänzende Suchvorschlag »tv-wartezimmer Insolvenz« angezeigt wurde. »Damit wurde der falsche Eindruck erweckt, wir befänden uns in wirtschaftlichen Schwierigkeiten oder seien nicht mehr zahlungsfähig. Dies ist unzutreffend und geschäftsschädigend«, erläutert Markus Spamer, Geschäftsführer von TV-Wartezimmer

Medienberichten zufolge habe das Gericht Google untersagt, nach Eingabe des Suchbegriffs »TV-Wartezimmer« den Ergänzungsbegriff »Insolvenz« anzuzeigen bzw. vorzuschlagen. Das Gericht begründe seine Entscheidung damit, dass Google zwar nach neuester BGH-Rechtssprechung (Urteil vom 14. Mai 2013, Az.: VI ZR 269/12) nicht von vornherein für jede Persönlichkeitsrechtsbeeinträchtigung durch ihre Suchvorschläge hafte (vgl. Meldung vom 14. Mai 2013). Doch auch wenn keine Verpflichtung bestehe, die surch Software generierten Suchvorschläge generell vorab auf Rechtsverletzungen zu prüfen, treffe Google eine entsprechende Pflicht zur Prüfung und Unterlassung jedenfalls ab Kenntniserlangung von der rechtswidrigen Verletzung von Persönlichkeitsrechten. »Google Inc. hat auf unsere schriftliche Aufforderung im Mai, den streitgegenständlichen Suchvorschlag nicht mehr anzuzeigen und binnen vierzehn Tagen eine entsprechende Unterlassungserklärung abzugeben, noch nicht einmal reagiert«, erklärt Spamer

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