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20.06.2016; 20:56 Uhr
Gesetzesänderung: Bundesrat stimmt Änderung des TMG zu
Keine Störerhaftung für Betreiber von öffentlichen WLANs

Am 16. Juni 2016 hat der Bundesrat der vom Bundestag beschlossenen Änderung des Telemediengesetzes (TMG) (vgl. Meldung vom 1. Juni 2016) zugestimmt. Betreiber von öffentlichen WLAN-Netzen sollen nun ebenso von der Haftung freigestellt sein wie Festnetzanbieter.

Die Kritik vieler Juristen bleibt, wie »Heise Online« berichtet. Auch Experten im Bundesrat würden in der Gestzesänderung eine mögliche Schwäche sehen. Es sei zu bedauern, dass eine gewisse »Rechtsunsicherheit bestehen bleibt«, sei einer Empfehlung der Ausschüsse zu entnehmen. Die Länderkammer solle die Bundesregierung zu einer zeitnahem Überprüfung der Wirksamkeit auffordern. Insbesondere solle die Bundesregierung das zu erwartende Urteil des EuGH im Fall Mc Fadden gegen Sony Music daraufhin prüfen, ob das Gesetz erneut angepasst werden müsse. Der Vorschlag fand laut »Heise Online« keine Mehrheit im Bundesrat.

Das Urteil des EuGH im Fall Mc Fadden wird im Laufe des Jahres erwartet. Der EuGH hat darüber zu entscheiden, ob und inwieweit ein Gewerbetreibender, der im Rahmen seiner Tätigkeit ein öffentlich zugängliches WLAN-Netz unentgeltlich bereitstellt, für Urheberrechtsverletzungen Dritter haftbar gemacht werden kann. In seinen Schlussanträgen vom 16. März 2016 hat sich der Generalanwalt bereits für eine Einschränkung der Störerhaftung für WLAN-Anbieter ausgesprochen (vgl. Meldung vom 16. März 2016). Ob der EuGH dem folgen wird, bleibt abzuwarten.

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