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01.12.2016; 21:04 Uhr
EU-Parlament für besseren grenzüberschreitenden Zugang zu Online-Diensten
Rechtsausschuss stimmt Verordnungsentwurf zu

Konsumenten sollen in Zukunft audiovisuelle Online-Dienste, für die sie bezahlt haben, auch grenzüberschreitend in der EU nutzen können. Hierfür hat sich der Rechtsausschuss des EU-Parlaments am 29. November ausgesprochen. Das Parlament vertrete die Ansicht, das Konsumenten kostenpflichtiger audiovisueller Onlinedienste auch erwarten können, dass sie auch bei vorübergehenden Aufenthalten in einem anderen EU-Mitgliedstaat ihre Abonnements nutzen und auf die von ihnen rechtmäßig erworbenen Inhalte zugreifen können. 

Vor diesem Hintergrund hat der Rechtsausschuss laut aktueller Pressemitteilung für einen Verordnungsentwurf zur »Gewährleistung der grenzüberschreitenden Portabilität von Online-Inhaltediensten« im Binnenmarkt zugestimmt. Die Verordnung soll bestehende Urheberrechtsbeschränkungen beseitigen: »Es handelt sich um eine Art Ausnahme, die eine grenzüberschreitende Übertragbarkeit für kurze Zeit ermöglicht«, erklärt der französische EU-Abgeordnete Jean-Marie Cavada. Zwei Dinge seien Voraussetzung: Es muss sich um einen Kurzaufenthalt handeln und es muss überprüfbar sein, dass im Wohnsitzland tatsächlich für das Abo bezahlt wurde, das während der Reise genutzt wird. 

In einem nächsten Schritt werden die Regierungen der Mitgliedstaaten den finalen Text der Verordnung verhandeln.

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