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03.10.2018; 21:02 Uhr
EU-Parlament: Neue Regeln für audiovisuelle Mediendienste
Novelle der AVMD-Richtlinie verabschiedet

Das EU-Parlament hat am 2. Oktober über die reformierten Regelungen für audiovisuelle Medien (AVMD-Richtlinie) abgestimmt. Der Text (pdf-Datei), auf den sich EU-Kommission, EU-Parlament und Rat im April diesen Jahres geeinigt hatten (vgl. Meldung vom 2. Mai 2018) wurde mit 452 gegen 132 bei 65 Enthaltungen angenommen.

Im Mai 2016 hat die EU-Kommission neue Vorschläge für die Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste als Teil ihrer „Strategie für einen digitalen Binnenmarkt“ präsentiert (vgl. Meldung vom 26.Mai 2016). Mit der Novellierung der AVMD-Richtlinie aus dem Jahr 2010 (RL 2010/13/EU) soll den Veränderungen des Marktumfelds und der Nutzungsweisen sowie dem technologischen Wandel Rechnung getragen werden.

Der Anwendungsbereichs der reformierten Regelungen erstreckt sich nicht nur auf traditionelle Fernsehveranstalter, sondern auch auf Video-on-Demand und Video-Sharing-Plattformen wie »Netflix«, »YouTube« oder »Facebook«. Diese werden zukünftig vergleichbaren Schutzstandards wie Fernsehanbietern und audiovisuellen Mediendiensten auf Abruf genügen müssen. Die neuen Regeln sollen einen besseren »Schutz von Minderjährigen vor Gewalt, Hass und Terrorismus und schädlicher Werbung« gewährleisten. 

Die Vereinbarung muss noch vom Rat der EU-Minister formell angenommen werden, bevor das Gesetz in Kraft treten kann. Die Mitgliedstaaten haben 21 Monate nach dem Inkrafttreten Zeit, die neuen Vorschriften in nationales Recht umzusetzen. 

Dokumente:

Institutionen:

[IUM/ct]

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