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24.11.2020; 16:36 Uhr
Zeitung hat Anspruch auf Auskunft über Corona-Infektionszahlen in Ortsgemeinden
OVG Koblenz revidiert Entscheidung des VG Neustadt a.d.W.

Das OVG Koblenz hat entschieden, dass in Rheinland-Pfalz eine Zeitung gegenüber der Kreisverwaltung einen Anspruch auf Auskunft über die genauen Corona-Infektionszahlen in den einzelnen Ortsgemeinden hat. Das hat das Gericht heute in einer Pressemitteilung bekanntgegeben (2 B 11397/20.OVG).

Damit änderte das Gericht die erstinstanzliche Entscheidung des VG Neustadt a.d.W. ab, welches den presserechtlichen Auskunftsanspruch noch mit Verweis auf die betroffenen Persönlichkeitsrechte der Erkrankten abgelehnt hatte (vgl. Meldung vom 2. November 2020).

Dies beurteilten die Richter am OVG Koblenz nun anders, da sie keine hinreichende Wahrscheinlichkeit dafür sehen, dass durch die Veröffentlichung der Infektionszahlen der einzelnen Ortsgemeinden eine Personenidentifizierbarkeit erfolgen könne. Behördlich angeordnete Maßnahmen wie eine Quarantänepflicht seien bei lebensnaher Betrachtungsweise eher geeignet, Infizierte in kleinen Gemeinden identifizierbar zu machen.

 

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