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09.12.2020; 16:38 Uhr
Rechtsstreit um Pippi Langstrumpf-Lied
Lindgren-Erben obsiegen vor LG Hamburg

In einem Rechtsstreit vor dem LG Hamburg um die deutsche Titelmelodie der Fernsehserie Pippi Langstrumpf haben die Erben der 2002 verstorbenen Astrid Lindgren gegen die Filmkunst-Musikverlags- und Produktionsgesellschaft einen Sieg errungen. Nach dem heute bekanntgewordenen Urteil liegen die Urheberrechte am Text bei den Erben und das Lied darf somit ohne deren Zustimmung nicht mehr gespielt werden. Das berichtet der NDR.

Die Filmkunst-Musikverlags- und Produktionsgesellschaft hatte laut der Meldung des NDR das Lied ursprünglich aus dem Schwedischen übersetzt und dabei leichte Veränderungen am Text vorgenommen. Deshalb ist der Verlag auch der Auffassung, er habe ein neues Werk geschaffen, weshalb ihm auch die alleinigen Urheberrechte am Text der deutschen Version des Liedes zustehen sollen.

Dies sahen die Erben der schwedischen Kinderbuchautorin und jetzt auch das LG Hamburg jedoch anders. Das Gericht wird vom NDR diesbezüglich mit den Worten zitiert, "[d]ie Pippi Langstrumpf in dem Lied [sei] genau die Pippi Langstrumpf, die man aus Astrid Lindgrens Geschichten kenn[e]". Laut NDR wollen die Erben mit dem Urteilsspruch jedoch die künftige Wiedergabe des Liedes nicht verhindern, sondern lediglich eine angemessene Beteiligung an den Einnahmen erwirken.

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