EU-Urheberrechtsreform
Wie das Online-Portal golem unter Bezugnahme auf das Bundesjustizministerium (BMJV) berichtet, wurde die ursprünglich für den heutigen Mittwoch geplante Abstimmung der Bundesregierung zur Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinien kurzfristig abgesagt. Scheinbar sei man sich innerhalb der Regierung noch nicht darüber einig, wie die Richtlinien genau in deutsches Recht umgesetzt werden sollen. Nun soll im Februar neu abgestimmt werden.
Gleichzeitig berichtet golem über einen gestern veröffentlichten neuen Entwurf des BMJV zur Urheberrechtsreform, in dem wohl die umstrittene Bagatellschranke für sog. "geringfügigen Nutzungen" teilweise entschärft worden sei.
Dokumente:
- Meldung von golem vom 27. Januar 2021 über die Verschiebung der Abstimmung
- Meldung von golem vom 26. Januar 2021 über den neuen Gesetzesentwurf
Institutionen:
Permanenter Link zu dieser News Nr. 6533:
https://www.urheberrecht.org/news/6533/
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