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20.05.2021; 15:03 Uhr
Urheberrechtsreform
Bundestag stimmt Urheberrechtsnovelle zu

Der Bundestag hat heute mit den Stimmen der Großen Koalition dem Gesetzesvorhaben der Bundesregierung zur Urheberrechtsreform in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung zugestimmt. Die Abgeordneten von Die Linke, FDP und AfD stimmten gegen das Vorhaben, die Parlamentarier von Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich bei der Abstimmung. Nun muss noch der Bundesrat über das Gesetzesvorhaben abstimmen.

Im Vergleich zum ursprünglichen Regierungsentwurf wurden nur noch kleinere Änderungen vorgenommen, beispielsweise wird im künftigen § 23 UrhG-E zur Bearbeitung eines Werkes nun explizit auch auf die "Melodie" als erfasstes Werk hingewiesen. Das neu geschaffene UrhDaG-E wird nun nach einer "Übergangsfrist" erst am 1. August 2021 in Kraft treten, obwohl die mit dem Gesetz umzusetzende DSM-Richtlinie eigentlich bis zum 7. Juni 2021 umgesetzt werden müsste.

Die Reaktionen auf die Abstimmung fielen gemischt aus. So begrüßte der Börsenverein des Deutschen Buchhandels e.V. zwar die durch die Reform erfolgende "gesetzliche Wiederherstellung der Verlegerbeteiligung", kritisierte jedoch gleichzeitig, dass das Urheberrecht insgesamt "zulasten der Kreativwirtschaft weiter geschwächt" werde. Die Initiative Urheberrecht wiederum begrüßte das Gesetz als "Fortschritt in Richtung faires Urheberrecht". So würde im Urhebervertragsrecht "für mehr Augenhöhe gegenüber den Werkverwertern gesorgt" werden und eine angemessene Beteiligung an den Erlösen der Plattformen ermöglicht werden.

Zum heute beschlossenen neuen Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz (UrhDaG) veranstaltet das IUM am 2. Juni 2021 ein IUM-Online-Seminar unter dem Titel "Das UrhDaG als Instrument des Interessenausgleichs". Referent ist der Direktor des Instituts Prof. Dr. Michael Grünberger, LL.M. (NYU), Anmeldungen zum Seminar sind hier möglich.

 

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