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31.05.2021; 11:56 Uhr
Urheberrechtsreform und neues NetzDG
Auch Bundesrat stimmt Gesetzesnovellen zu

Nachdem der Bundestag die Reform des Urheberrechts beschlossen hat (vgl. Meldung vom 20. Mai 2021), hat am vergangenen Freitag nun auch der Bundesrat der Gesetzesnovelle zugestimmt.

Das Gesetz muss damit nur noch vom Bundespräsidenten unterzeichnet werden und kann danach im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll laut Angaben des Bundesrates am 7. Juni 2021 in Kraft treten. Für das neu geschaffene UrhDaG gilt jedoch eine längere Frist bis zum 1. August 2021.

Ebenfalls am Freitag hat der Bundesrat auch der Reform des NetzDG zugestimmt. Durch die Novelle sollen insbesondere die Meldewege für Betroffene von Hate Speech in sozialen Netzwerken vereinfacht werden (vgl. Meldung vom 7. Mai 2021).

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[IUM/th]

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