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02.12.2021; 17:41 Uhr
Untersagung von pornografischen Internetangeboten
VG Düsseldorf gibt Landesanstalt für Medien NRW recht

Die Landesanstalt für Medien NRW durfte gegenüber mehreren Anbietern von Internetseiten mit pornografischen Inhalten eine Beanstandung aussprechen sowie die künftige Verbreitung des Angebots untersagen, auch wenn diese ihren Sitz im EU-Ausland haben. Das hat das VG Düsseldorf entschieden und in einer Stellungnahme bekanntgegeben (27 L 1414/20, 27 L 1415/20, 27 L 1416/20).

Zwar haben die beiden Anbieter ihren offiziellen Sitz in Zypern. Trotzdem seien die Vorschriften des Jugendmedienschutzstaatsvertrages einzuhalten, so das VG Düsseldorf in seiner Stellungnahme. Die Anbieter könnten sich gerade nicht auf das Herkunftslandprinzip berufen. Vielmehr müsse das strenge deutsche Jugendmedienschutzrecht Anwendung finden, da andernfalls "Kindern und Jugendlichen ernste und schwerwiegende Gefahren durch freien Zugang zu pornografischen Internetseiten drohten".

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[IUM/th]

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