BGH zu Rechtsstreit um Tina Turner Tribute-Show
In dem dem BGH zur Entscheidung vorliegenden Rechtsstreit machte die unter dem Künstlernamen Tina Turner auftretende Klägerin einen Unterlassungsanspruch gegen Werbeplakate für eine Tribute Show geltend.
Die Künstlerin Dorothea "Coco" Flechter führt im Rahmen der Show bekannte Hits der Sängerin auf und ähnelt dieser augenscheinlich in Stimme und Aussehen. Gegen die zur Werbung genutzten Plakate wendet sich die Klägerin, da der Eindruck erweckt würde, sie unterstütze die Show oder stehe gar selbst auf der Bühne.
Dies sei laut BGH jedoch nicht der Fall. Das umstrittenen Plakate erweckten nicht den Eindruck, das prominente Original unterstütze die Show oder wirke gar mit. In diesem Fall überwiege die Kunstfreiheit das Persönlichkeitsrecht.
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