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19.05.2022; 15:30 Uhr
OLG Frankfurt a.M. zweimal zum Medienrecht
Influencerin muss Anpreisung kostenlos erhaltener E-Books als Werbung kennzeichnen; RT Deutsch kann Veröffentlichung von Enthüllungsbuch nicht verhindern

Das OLG Frankfurt a.M. hat sich in zwei Entscheidungen mit medienrechtlichen Fragen auseinandersetzen müssen und diese in Pressemitteilungen bekannt gegeben.

In der ersten Entscheidung hat das Gericht ausgeführt, dass eine Influencerin einen Post als Werbung kennzeichnen muss, sofern sie darin kostenlos erhaltenen E-Books anpreist und dabei die betreffenden Unternehmen verlinkt (6 U 56/21). Laut Gericht liege im vorliegenden Sachverhalt »ein geradezu prototypischer Fall des werblichen Überschusses« vor, da keinerlei Auseinandersetzung oder Bewertung des Buchs durch die Bloggerin erfolge.

In der zweiten Entscheidung lehnte das OLG das Begehren der Tochter eines russischen TV-Senders – laut arte handelt es sich dabei um RT DE – ab, einem ehemaligen Mitarbeiter die Veröffentlichung seines Buches zu untersagen (11 U 115/21; 11 W 32/21). Dort hatte sich der Journalist kritisch mit den Arbeitsmethoden seines ehemaligen Arbeitgebers auseinandergesetzt und dem Sender insbesondere vorgeworfen, im Fall des Regimekritikers Nawalny an verdeckten Ermittlungen des russischen Staats in Deutschland beteiligt gewesen zu sein. Hieran bestünde laut Pressemitteilung jedoch ein erhebliches Informationsinteresse in der Öffentlichkeit, womit die Veröffentlichung nicht rechtswidrig ist.

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