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25.05.2022; 16:52 Uhr
Urheberrechtlicher Schutz von Slogans
Beitrag auf »Kluwer Copyright Blog« über italienischen Rechtsstreit um »Fiat 500«-Werbung

In einem Beitrag für das Kluwer Copyright Blog haben sich Enrico Bonadio und Nicoletta De Mucci mit einem italienischen Rechtsstreit auseinandergesetzt, in dem die urheberrechtliche Schutzfähigkeit eines Werbeslogans umstritten war.

Der konkrete Slogan »500% FIAT« wurde von seinem Autor bei der zuständigen italienischen Verwertungsgesellschaft registriert, woraufhin dieser den Autokonzern für die Verwendung in der Werbung gerichtlich in Anspruch nahm. Laut Beitrag bestätigte das oberste italienische Gericht jedoch die Entscheidungen der Vorinstanzen, wonach der Autor für diesen Slogan keinen urheberrechtlichen Schutz geltend machen könne. Vielmehr sei dieser untrennbar mit dem Wort »Fiat« verbunden, das wiederum Bestandteil von eingetragenen Marken des Autokonzerns sei. Ein urheberrechtlicher Schutz müsse daher entfallen, so der Beitrag weiter.

Dokumente:

[IUM/th]

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