mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
07.02.2023; 17:40 Uhr
Rechtliche Behandlung des Influencer-Marketings
Gastbeitrag auf »IPKat« zu Werberegulierung und möglicher Haftung für Urheberrechtsverletzungen

Drei dänische Gastautoren haben sich auf dem Internetblog The IPKat mit der Frage befasst, ab wann die Tätigkeit von Influencern als gewerblich, und nicht mehr als privat eingestuft werden muss, sowie mit den Voraussetzungen, unter denen ein Influencer womöglich für Urheberrechtsverletzungen belangt werden könnte.

Laut den Autoren seien die zuständigen skandinavischen Behörden eher strikt bei der Beantwortung der Frage, ob ein Influencer gewerblich handele. So handele gemäß der dänischen Behörde beispielsweise ein Model schon dann gewerblich, wenn es auf Instagram Bilder von sich als Model poste – auch ohne konkrete Werbeverträge für die entsprechenden Bilder. Dies führe dann dazu, dass die betreffende Personen beispielsweise das Verbot verdeckter Werbung beachten müssten. Englische Bezeichnungen wie »#ad«, »#spons« und »#GAW« seien – so die Autoren weiter – laut dänischen Behörden jedoch nicht geeignet, um die Werbung ausreichend als solche zu kennzeichnen.

Hinsichtlich der Frage der Haftung für mögliche Urheberrechtsverletzungen verweisen die Autoren insbesondere auf Art. 17 Abs. 2 DSM-RL. Auch danach fallen Nutzer nur dann unter Lizenzvereinbarungen des Plattformbetreibers mit Rechteinhabern, wenn diese nicht gewerblich handeln. Mit Blick auf die schon derzeit geltenden strengen Maßstäbe in den angesprochenen Ländern nehmen die Autoren an, dass Influencer mutmaßlich schnell außerhalb dieser de minimis-Regelung landen sollten.

Dokumente:

[IUM/th]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 7068:

https://www.urheberrecht.org/news/7068/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.