mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
18.01.2024; 15:41 Uhr
Digitale-Dienste-Gesetz
Bundestag berät erstmals am Donnerstagabend

Die Bundesregierung hat zur Umsetzung des Digital Services Acts (DSA) das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) auf den Weg gebracht, worüber der Bundestag heute Abend erstmals beraten wird. Darüber berichtet u.a. beck.aktuell.

Ziel des Gesetzes ist es, dass der »nationale Rechtsrahmen an den Vorgaben des DSA ausgerichtet und entsprechend angepasst« wird. Dafür war insbesondere die Zuständigkeit für die Überwachung der Einhaltung der DSA-Vorschriften zu regeln. Die »Koordinierungsstelle für digitale Dienste«, die diese Aufgabe maßgeblich übernehmen wird, soll in der Bundesnetzagentur (BNetzA) angesiedelt werden.

Dokumente:

Institutionen:

[IUM/ee]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 7260:

https://www.urheberrecht.org/news/7260/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.