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19.03.2024; 19:24 Uhr
Missbräuchliche Klagen gegen Journalist:innen
Rat der EU verabschiedet »Anti-SLAPP-Richtlinie«

Der Rat der Europäischen Union (EU) hat mit Beschluss vom heutigen Tage die sogenannte »Anti-SLAPP-Richtlinie« verabschiedet, die Pressevertreter:innen gegen missbräuchliche Klagen schützen soll. Darüber berichtet u.a. beck aktuell.

Bei dem Begriff »SLAPP« handelt es sich um ein Akronym für »strategic lawsuits against public participation«, welche vorrangig gegen Journalist:innen eingesetzt werden, um missliebige Äußerungen im öffentlichen Interesse zu verhindern.

Die Europäische Kommission hatte vor zwei Jahren einen Vorschlag für eine entsprechende Richtlinie gemacht (vgl. Meldung vom 27. Februar 2024). Die Richtlinie wird am 20. Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft treten. Dann müssen die Mitgliedstaaten die Richtlinie innerhalb von zwei Jahren in das nationale Recht umsetzen.

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