mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
03.04.2024; 19:46 Uhr
Privatkopie-Abgabe für Cloud-Dienste?
Österreichisches Gericht entscheidet zugunsten der Verwertungsgesellschaft

Das Handelsgericht Wien hat der Klage der österreichischen Verwertungsgesellschaft »Austro Mechana GesmbH« gegen einen Cloud-Anbieter stattgegeben und damit die Voraussetzungen für die Zahlung einer Urheberrechtsabgabe für Privatkopien geschaffen (43 Cg 29/19s – 34). Darüber berichtet golem.

Grundlage des Urteils des Handelsgerichts Wien war eine Entscheidung des EuGH aus 2022 (ZUM 2022, 449 – Austro-Mechana/Strato AG). Auch in Deutschland hatte die Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) daraufhin Schreiben an diverse Anbieter von Cloud-Diensten versendet und Auskunft verlangt, um eine Privatkopie-Abgabe für Cloud-Dienste zu erhalten (vgl. Meldung vom 7. März 2023). In den anschließenden Gerichtsverfahren hatte die ZPÜ allerdings stets verloren.

Die Entscheidung aus Wien sei für Deutschland allerdings nur bedingt übertragbar, so die Meldung bei golem. So nehmen die deutsche Regelung des § 3 Nr. 6, Nr. 7 UrhDaG Cloud-Dienstanbieter ausdrücklich von einer Vergütungspflicht aus. Es sei allerdings nun wahrscheinlicher, dass sich auch der BGH noch einmal mit den Klagen der ZPÜ befassen werde.

Dokumente:

Institutionen:

[IUM/ee]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 7313:

https://www.urheberrecht.org/news/7313/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.