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09.04.2024; 19:56 Uhr
Staatsanwaltschaftliche Pressemitteilungen
Beschluss des BayVGH

Die Staatsanwaltschaft durfte über eine Durchsuchung und die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen den AfD-Politiker Daniel Halemba im Rahmen einer Pressemitteilung berichten. Dies hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden (7 CE 24.218). Darüber berichtet beck aktuell.

Gegen den bayerischen Landtagsabgeordneten Daniel Halemba wird wegen des Verdachts der Volks­ver­het­zung ermittelt. Im Rahmen einer Wohnungsdurchsuchung stellte die Staatsanwaltschaft im vergangenen Jahr verschiedene NS-Devotionalien und antisemitische Schriften fest und erließ daraufhin auch einen Haftbefehl gegen Halemba. Darüber berichtete die Staatsanwaltschaft auch in einer Pressemitteilung, die Halemba in einem Eilverfahren angriff. 

Schon in erster Instanz blieb er damit allerdings erfolglos. Zu demselben Ergebnis kam nun auch der BayVGH in einem Beschluss vom 21. März 2024. Die Pressemitteilung halte die Grundsätze eines fairen Verfahrens ein und lasse insbesondere keine Vorverurteilung Halembas erkennen. Eine inhaltliche Unrichtigkeit in der Mitteilung habe die Staatsanwaltschaft bereits korrigiert. Soweit Halemba die strafrechtliche Einordnung des Geschehens angreife, sei dies für das presserechtliche Eilverfahren ohne Belang.

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